Der Senat hat in seiner Sitzung vom 1.3.22 eine Reihe von Lockerungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.
So gilt ab Freitag, den 4.3.22 die 3G-Regelung in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens.
Die 2G-Bedingung oder 2G-Bedingung zuzüglich Test („2G plus“) wird in folgenden Bereichen durch die 3G-Bedingung (geimpft, genesen oder getestet) abgelöst: Veranstaltungen (in geschlossenen Räumen mit 11 bis 2000 Personen, im Freien mit 1001 bis 2000 Personen; in beiden Fällen gilt FFP2-Maskenpflicht auch am festen Platz) Dienstleistungen, z.B. in Friseurbetrieben, Kosmetikstudios, Massagepraxen Gastronomie Übernachtungsangebote Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Musikschulen, Jugendverkehrsschulen, Fahrschulen, Flugschulen und ähnlichen Einrichtungen Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitnessstudios, Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen Hallenbäder, Saunen und Thermen